Material, Verwertung und Konformität

 

Alle Angaben zu unserer Wellpappe.
Ein Werk, eine Materialbasis, ein Verwertungsweg.

Hier findest Du alle Angaben zum Material unserer Produkte. Technische Daten, Entsorgungshinweise, Nachweise und Zertifikate.

THEPOPUPBOX und THEPALLETBOX kommen aus demselben Wellpappenwerk und derselben Materialbasis. Deshalb liegt hier alles an einem Ort, auch wenn die beiden Produkte rechtlich unterschiedlich einzuordnen sind. Was das konkret bedeutet, steht direkt im nächsten Abschnitt.

Worauf sich welche Angaben beziehen

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung 2025/40) gilt für Verpackungen. Unsere beiden Produkte sind unterschiedlich einzuordnen, und wir machen das transparent, statt es zu vermischen.

THEPOPUPBOX

Regalsystem aus Wellpappe

THEPOPUPBOX ist ein Regal. Sie wird als eigenständiges Produkt verkauft und nicht als Verpackung eingesetzt. Unser Produktionsstandort führt Displays im Zertifizierungsumfang als eigene Produktkategorie neben Wellpappenverpackungen.

Alle Angaben zu Material, Aufbau und Verwertung findest Du in Abschnitt THEPOPUPBOX.

THEPALLETBOX

Palettencontainer

THEPALLETBOX setzen wir als Transportverpackung für Sendungen ein. Für sie gelten die Anforderungen der PPWR. Die vollständigen Angaben dazu, inklusive Konformität und Kennzeichnung, findest Du im Abschnitt THEPALLETBOX.

Das gemeinsame Material

Eine Materialbasis für beide Produkte

Beide Produkte werden in einem deutschen Wellpappewerk gefertigt. Materialbasis ist Wellpappe aus überwiegend Recyclingfasern. Die Rohpapiere kommen aus eigenen Papierfabriken des Herstellers.

Was beide Produkte gemeinsam haben:

  • Materialkategorie: Papier und Pappe, doppelwellige Wellpappe
  • Rezyklatanteil: überwiegend Recyclingfasern, Testliner braun/braun
  • Beschichtung, Kaschierung, Lack: keine
  • Druck: Flexodirektdruck mit wasserbasierten Druckfarben
  • Verklebung: Stärkeleim aus nativer Mais- und Weizenstärke
  • Keine Polymere oder Elastomere, kein Polyethylen, kein Latex, kein Silikon
  • Keine zugesetzten Nanopartikel
  • Verwertungsweg: für die Verwertung im bestehenden Altpapierkreislauf konzipiert
  • Produktionsstandort: Deutschland

Verwertung

Wellpappe ist ein etablierter Sekundärrohstoff. Unsere Produkte sind so konstruiert, dass sie über den bestehenden Altpapierkreislauf verwertet werden können. Wir verzichten bewusst auf Beschichtungen, Lacke und Materialverbunde, weil genau die den Verwertungsweg erschweren.

Der Faseranteil liegt einschließlich aller Zusatzkomponenten über 95 Prozent. Die eingesetzten Klebstoffe und Druckfarben sind nach Angaben des Herstellers mit den etablierten Recyclingverfahren verträglich.

Berwertung

Die Methode zur Bewertung der Recyclingfähigkeit nach PPWR wird derzeit noch festgelegt. Sobald sie vorliegt, lassen wir unsere Artikel danach bewerten und veröffentlichen das Ergebnis an dieser Stelle. Bis dahin verzichten wir bewusst auf Prozentangaben und Recyclingfähigkeitsklassen.

THEPALLETBOX

THEPALLETBOX im Detail

THEPALLETBOX ist ein Palettencontainer aus doppelwelliger Wellpappe. Wir setzen ihn ein, um Sendungen zu bündeln und zu transportieren.

Technische Daten
Merkmal Wert
Bauform FEFCO 0201, Wellkiste
WP-Sorte BC260, Testliner braun/braun
Materialstärke ca. 5mm
Kantenstauch-
widerstand
9,80 kN/m
Berstfestigkeit 1.800 kPa
Flächenmasse 680-800 g/m²
Innenmaß
(L x B x H)
1.200 x 800 x 1.940 mm
Gewicht je Einheit 5,5 – 6,0 kg
Verschluss verklebt, innen zusätzlich mit Klebeband
Druck Flexodirekt, einfarbig, ca. 10 % Flächendeckung
Lack keiner
Art. Nr.  
Bestandteile

Die Verpackungseinheit besteht aus mehr als dem Container selbst. Vollständigkeit halber hier alle Bestandteile:

  • Container aus Wellpappe
  • Verklebung, wasserbasierter Leim
  • Klebeband innen:
  • Abdeckungen: Wellpappe
  • Palette: EPAL Europalette, Holz, Mehrweg, ca. 25 kg (Fertigung nach: UIC – Norm 435-2; integriert in der DIN 13698-1)
  • Keine Stretchfolie
  • Bündelung mit Plastikbanderole
Angaben zur PPWR

Einordnung

THEPALLETBOX ist eine Transportverpackung im Sinne der PPWR.

Stoffanforderungen (Art. 5)

Unser Lieferant bestätigt für die eingesetzte Wellpappe:

  • Die Summe der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom liegt innerhalb der Grenzwerte nach EN 13428. Der Summengrenzwert von 100 mg/kg wird eingehalten. Laborstichproben durch ein unabhängiges Labor und das Verbandslabor zeigen eine deutliche Unterschreitung. Cadmium und Quecksilber waren in den ausgewiesenen Proben nicht bestimmbar, Blei und Chrom lagen im niedrigen Milligrammbereich je Kilogramm.

  • Es sind keine per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) absichtlich zugesetzt. In einer Laboruntersuchung an fünfzehn Wellpappenqualitäten lag der organisch gebundene Fluoranteil unter 10 mg/kg. Bei der Einzelstoffprüfung waren die untersuchten PFAS nicht bestimmbar.
  • Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der geltenden Meldegrenzen enthalten, auch keine persistenten organischen Schadstoffe.
  • Weder in der Herstellung noch über die Rohstoffe werden Azofarbstoffe, Phthalate, Bisphenol A und S, Pentachlorphenol, Dimethylfumarat oder organische Halogenverbindungen eingesetzt.
  • Es werden keine Konfliktmaterialien und keine seltenen Erden benötigt.

Die eingesetzten Druckfarben sind wasserbasiert und nach CLP-Verordnung nicht als gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch eingestuft. Der Farblieferant bezeichnet sie als migrationsarm und mineralölfrei. Die Verklebung der Papierbahnen erfolgt mit Stärkeleim aus nativer Mais- und Weizenstärke.

Recyclingfähigkeit (Art. 6)

Der Faseranteil des Containers liegt einschließlich aller Zusatzkomponenten über 95 Prozent. Der Container ist unbeschichtet und unlackiert.

Die Methode zur Bewertung der Recyclingfähigkeit nach PPWR wird derzeit noch festgelegt. Sobald sie vorliegt, lassen wir den Artikel danach bewerten und veröffentlichen das Ergebnis hier. Die Anforderungen an die recyclinggerechte Gestaltung greifen nach derzeitigem Stand später.

Minimierung (Art. 10)

Der Container ist auf das Transportmaß der Palette abgestimmt. Wir verzichten auf doppelte Wände, falsche Böden und zusätzliche Schichten.

Entsorgung

 

Wie Du THEPALLETBOX entsorgst

Der Container gehört vollständig ins Altpapier. Bitte flach zusammenlegen, das spart Volumen in der Sammlung.
Die Palette entsorgst Du getrennt.

Lebensmittelkontakt

THEPALLETBOX ist nicht für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt. Unser Lieferant bestätigt die Eignung für Lebensmittelkontakt ausdrücklich nur für unbedruckte Wellpappe. Unser Container ist bedruckt.

Wenn Du Lebensmittel transportierst, verwende geeignete Zwischenverpackungen oder Barrieren.

Kennzeichnung zur Identifikation (Art. 15)

THEPALLETBOX

 

Erzeuger PARCEL.ONE GmbH
Anschrift Am Pfahlgraben 4-10,
35415 Pohlheim, Deutschland
Zentrale Stelle nach Art. 15 Am Pfahlgraben 4-10,
35415 Pohlheim, Deutschland
Kontakt (+49) 6404 80292-0
info@kart.one
Produkt THEPALLETBOX
Art. Nr.  
Material-kategorie Papier / Pappe

THEPOPUPBOX

THEPOPUPBOX im Detail

THEPOPUPBOX ist ein Regalsystem aus doppelwelliger Wellpappe. Sie wird in sechs Größen gefertigt. Material und Fertigung sind identisch mit THEPALLETBOX, nur die Wellpappensorte ist auf die Tragfähigkeit des Regals abgestimmt.

Aufbau:

  • Offene Front für den Zugriff, seitlich abgeschrägte Wangen
  • Steckzungen und Aussparungen an den Oberkanten zum Stapeln und Verbinden
  • Aufbau ohne Werkzeug, ohne Schrauben, Kleben und ohne zusätzliche Bauteile
  • Flach angeliefert, vor Ort aufgestellt
Technische Daten
Merkmal Wert
WP-Sorte BC415, Testliner braun/braun
Materialstärke ca. 5mm
Kantenstauch-
widerstand
9,80 kN/m
Berstfestigkeit 1.800 kPa
Flächenmasse 580-680 g/m²
Druck Flexodirekt, einfarbig,
ca. 20 % Flächendeckung
Lack keiner
Verklebung wasserbasierter Leim
Art. Nr.  
Größen & Gewichte

Die Maßangaben folgen der Aufstellrichtung.
Bei der Variante 40 × 60 × 35 cm liegt der Zugriff auf der langen Seite, das Regal steht also quer.

Größe in cm (B x T x H) Zugriff Gewicht
40 x 30 x 25 Schmalseite 0,675 kg
40 x 40 x 25 Schmalseite 0,770 kg
40 x 40 x 30 Schmalseite 0,890 kg
60 x 40 x 25 Schmalseite 1,050 kg
60 x 40 x 30 Schmalseite 1,300 kg
40 x 60 x 35 Längsseite, quer 1,150 kg
Material & Verwertung

Für das Material gelten dieselben Angaben wie für THEPALLETBOX
Auch wenn THEPOPUPBOX kein Verpackungsprodukt ist, zeigen wir sie hier mit, weil das Material aus demselben Werk und derselben Materialbasis kommt.

Unser Lieferant bestätigt für die eingesetzte Wellpappe die Einhaltung der Schwermetallgrenzwerte nach EN 13428, den Verzicht auf absichtlich zugesetzte PFAS und die Konformität mit der REACH-Verordnung.

Entsorgung

 

Wie Du THEPOPUPBOX entsorgst

THEPOPUPBOX besteht aus Wellpappe und gehört ins Altpapier. Bitte vorher zerlegen und flach zusammenlegen.

Lebensmittelkontakt

THEPOPUPBOX ist nicht für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt. Unser Lieferant bestätigt die Eignung für Lebensmittelkontakt ausdrücklich nur für unbedruckte Wellpappe. Unsere BOX ist bedruckt.

Wenn Du Lebensmittel einlagern willst, verwende geeignete Zwischenverpackungen oder Barrieren.

Dokumente und Nachweise

Alle Dokumente mit Ausstellungsdatum. Wenn Du etwas brauchst, das hier nicht steht, schreib uns.

 

Dokument Aussteller Stand
Risikobasierte Materialbewertung gemäß Art. 5 PPWR KART.ONE 30.07.2026
Erklärung zur Unbedenklichkeits- und Konformitätsbewertung KART.ONE 30.07.2026
Erfüllung der PPWR-Anforderungen zur Materialzusammensetzung KART.ONE 26.05.2026
Stellungnahme zur Konformität von Wellpappe KART.ONE  
Beschaffenheitserklärung KART.ONE 08.01.2026
Stellungnahme REACH und RoHS KART.ONE  

 

Wer ist für was zuständig?

Bei Verpackungen gibt es zwei verschiedene Verantwortungsebenen, und die werden oft verwechselt.
Deshalb hier kurz und klar:

Produktrechtliche Verantwortung

Damit ist die Einhaltung der Verpackungsvorschriften gemeint: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Kennzeichnung des Erzeugers.

Für THEPALLETBOX liegt diese Verantwortung bei PARCEL.ONE. Wir definieren die Konstruktion, das Material und die Spezifikation, und der Container wird unter unserer Marke eingesetzt. Damit sind wir Erzeuger im Sinne der PPWR. Unser Lieferant hat uns schriftlich bestätigt, dass er für die gelieferten Produkte weder Erzeuger noch Hersteller im Sinne der Verordnung ist. Er stellt uns die technischen Daten und Materialbewertungen bereit, die wir für unsere Konformitätsbewertung brauchen.

Die Rückverfolgbarkeit ist über die Chargennummer gegeben, die auf dem Palettenschein vermerkt ist. Es wird chargenrein palettiert.

Kreislaufwirtschaftliche Verantwortung

Damit sind Registrierung, Systembeteiligung und Rücknahme gemeint.
Diese Ebene bleibt unverändert bestehen, auch nach dem 12.08.2026.

Was das für Dich bedeutet

  • Du erhältst eine Sendung in THEPALLETBOX: Du musst nichts tun außer entsorgen. Die Angaben auf dieser Seite reichen für Deine Unterlagen.
  • Du befüllst und versendest selbst Verpackungen: Dann hast Du für Deine eigene Verpackungseinheit eigene Pflichten. Dazu gehören in der Regel die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und eine eigene Konformitätserklärung für Deine befüllte Verpackung. Was Du von uns dafür brauchst, findest Du hier. Wenn etwas fehlt, sag uns Bescheid.
  • Du kaufst THEPOPUPBOX: Das ist ein Regal, keine Verpackung. Es gelten die Materialangaben aus dem Abschnitt „THEPOPUPBOX„.

Darf die Box in die Altpapiertonne?

Ja. Beide Produkte bestehen aus Wellpappe und sind für die Verwertung im Altpapierkreislauf konzipiert.

Brauche ich für meine Sendung eine eigene Konformitätserklärung?

Wenn Du selbst Verpackungen befüllst und in Verkehr bringst, in der Regel ja. Für den Container, in dem wir Deine Sendung transportieren, übernehmen wir das.

Woher kommt die Wellpappe?

Beide Produkte werden in Deutschland gefertigt. Die Rohpapiere kommen aus eigenen Papierfabriken unseres Herstellers der und bestehen überwiegend aus Recyclingfasern.

Muss ich vorher etwas abziehen oder trennen?

THEPALLETBOX kommt auf einer EPAL Europalette. Diese ist ein Mehrwegprodukt und für den Wiedergebrauch konzipiert.

Ab wann müssen Piktogramme auf der Verpackung sein?

Die harmonisierte Kennzeichnung zur Sortiererleichterung nach Art. 12 PPWR wird nach aktuellem Stand erst 2028 verpflichtend. Die konkreten Vorgaben dazu werden von der EU-Kommission noch festgelegt. Die Kennzeichnung zur Identifikation des Erzeugers nach Art. 15 setzen wir über den QR-Code auf dem Container und über diese Seite um.

Ist THEPOPUPBOX eine Verpackung?

Nein. THEPOPUPBOX ist ein Regalsystem und wird als eigenständiges Produkt verkauft, nicht zur Umschließung oder Lieferung von Waren. Unser Produktionsstandort führt Displays im Zertifizierungsumfang als eigene Produktkategorie neben Wellpappenverpackungen. Die Materialangaben zeigen wir hier trotzdem mit, weil das Material identisch ist.

Sind die Produkte für Lebensmittel geeignet?

Nein, nicht für direkten Lebensmittelkontakt. Siehe Abschnitt „Lebensmittelkontakt“.

Ich brauche ein Dokument, das hier nicht steht.

Schreib uns an info@kart.one. Wir melden uns umgehend.

Verantwortlicher Wirtschaftsakteur

Stand dieser Seite: 02.08.2026 – Version 1,0

KART.ONE
c/o PARCEL.ONE GmbH, Am Pfahlgraben 4–10, 35415 Pohlheim, Deutschland

Fragen zu Material, Verwertung und Konformität: info@kart.one