AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter/Sendungen) sind:
1.1 Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oderbehördliches Verbot verstoßen; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
1.2 Sendungen, die, ohne Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung mit PARCEL.ONE GmbH, besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
1.3 Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen;
1.4 Sendungen, die lebende Objekte oder sterbliche Überreste von Menschen/Tieren enthalten; Die Zollbestimmungen des jeweiligen Ziellandes sind zu beachten.
1.5 Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen.
1.6 Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 555,00 € inkl. Umsatzsteuer
1.7 Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, Scheckkarten, Kreditkarten, gültige Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 255,00 € enthalten; 1.8 Pakete kleiner als 1 x 10 x 15 cm oder größer als 50 x 50 x 100 cm. Sendungen mit abweichenden
Abmessungen werden kostenpflichtig an den Absender zurückgeschickt oder für die Selbstabholung
bereitgestellt.
1.9 Sendungen mit besonderen Verpackungsformen, wie z. B. runde Sendungen; Sendungen mit dreieckigem Querschnitt; Sendungen, bei denen Teile der Verpackung abstehen; Sendungen, die unebene Auflageflächen haben oder instabil sind; mehrere, zusammengeschnürte Pakete, die das Standardmaß überschreiten; Verpackungsformen wie Säcke, Taschen oder Eimer; Werkstoffe wie Reifen oder Matratzen; Verpackungsformen mit Kunststoff-/PE-Folie umwickelt; Metall-, Holz-, Stoffverpackung.
1.10 PARCEL.ONE GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt.

2. Haftung
2.1. Sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet die PARCEL.ONE GmbH von der Übernahme ab HUB mit Scannung bis zur Ablieferung unbeschadet für Verlust und Beschädigung des Versandgutes bei internationalen Beförderungen nach den Bestimmungen der CMR für den
Straßengüterverkehr und nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens/Montrealer Übereinkommens für die Luftbeförderungen.
2.2. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an oder der Verlust von Sendungen,
– die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 1 enthalten;
– die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind;
– durch höhere Gewalt;
– durch Beschlagnahme.
2.3. Die Haftung der PARCEL.ONE GmbH gemäß Absatz 1 ist vorbehaltlich zwingend anderer gesetzlicher Vorschriften begrenzt auf den netto Einkaufswarenwert der Sendung ohne Kosten für Porto und Verpackung, höchstens jedoch
– auf 55 € bei gewöhnlichen Sendungen. Gewöhnliche Sendungen sind alle Sendungen, für die der Service „Höherversicherung“ nicht ausgewählt wurde
– auf 255 € bei Sendungen mit dem Service „Höherversicherung“.
– auf 555 € bei Sendungen mit dem Service „Höherversicherung“.4. Eine Erstattung der Kosten für Porto und Verpackung sowie darüber hinaus entstandene Kosten, insbesondere das Versandporto zum HUB, die für die Beförderung durch die PARCEL.ONE GmbH gezahlten Leistungen für Porto und Zuschläge sowie etwaige Folgen der Nichterfüllung, ist ausgeschlossen.
2.5. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, für Sendungen, deren Verlust oder Beschädigung nicht durch den Absender, innerhalb einer Frist von 60 Tagen beginnend mit dem Tag der Eingangsbestätigung im HUB, schriftlich gegenüber der PARCEL.ONE GmbH angezeigt wurden.
2.6. Die Haftung des Absenders gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrags bleibt unberührt. Er haftet vor allem für Schäden, die aus dem Versand von Verbotsgütern gem. Ziffer 1 entstehen. Der Absender stellt, soweit dem nicht gesetzliche Haftungsbeschränkungen entgegenstehen, die PARCEL.ONE GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

3. Sichere Verpackung
3.1. Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Versandgut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischem Umschlag sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt
ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen, ob eine Handels- oder Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht. Aufdrucke auf der Verpackung, wie z. B. die Hinweise „Vorsicht Glas“ oder „oben/unten“ können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Eine sichere Verpackung muss mindestens eine Fallhöhe von 100 cm auf die Kante, Ecke oder Seite aushalten. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss die Versandverpackung ausgeführt werden.

4. Beendigung des Paketversands
4.1. Der Paketversand mit der PARCEL.ONE GmbH kann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Aufgrund der Rechnungsstellung kann es ggf. auch über das Kündigungsdatum hinaus zur Abrechnung von Leistungen kommen, welche auch nach Vertragsende in Rechnung gestellt werden.

5. Sonstige Regelungen
5.1. Der Absender kann Ansprüche gegen die PARCEL.ONE GmbH weder abtreten noch verpfänden.
5.2. Der Absender kann Ansprüche der PARCEL.ONE GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.3. Die PARCEL.ONE GmbH ist dazu berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr erbrachten Leistungen übermittelt oder für die Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus ist sie berechtigt, Gerichten und Behörden gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen Daten mitzuteilen.
5.4. PARCEL.ONE ist berechtigt, den Absender, Vertragspartner oder Mandanten als Referenzkunden öffentlich zu nennen.
5.5. Etwaige Linehaulkosten (z. B. Transportkosten zum HUB) werden dem Absender nach Aufwand abgerechnet.

6. Gültigkeit des Angebotes und Vorbehalte
6.1. Dieses Angebot ist freibleibend, unverbindlich und vier Wochen ab dem Versanddatum gültig. PARCEL.ONE behält sich Preisänderungen vor.

UNSER HOSTING – NACHHALTIG.

Mit Green Hosting – KeyEco by KEYWEB

IDEALE LÖSUNG FÜR GROSS – UND EINZELHANDEL & E-COMMERCE

 

HABEN WIR DICH NEUGIERIG GEMACHT ?

KONTAKTIERE UNS FÜR DEIN NEUES KART.ONE REGALSYSTEM